Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2409-41 eva A2 JuSo-RM
Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Remshalden |
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Ausschreibender Bereich
Jugendsozialarbeit und Angebote an Schulen im Rems-Murr-Kreis, Realschule Remshalden |
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Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt Einsendefrist 03.11.2024 |
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Beschäftigungsart
50 %, unbefristet |
Leben, Lernen, Gemeinschaft erfahren, Persönlichkeit entwickeln. Schule ist viel mehr als ein Ort der Wissensvermittlung.
In der Bedeutung als Lebensort neben Familie und Freizeit wachsend, bringt Schulsozialarbeit die Kernkompetenz des sozialen Lernens in den Schulalltag, arbeitet mit ganzen Klassen im Rahmen der Sozial-Kompetenz-Trainings und führt Projekte durch, zur Stärkung dieser Schulgemeinschaft. Sport, Kreativität, neue Medien - Vieles ist möglich bei der Umsetzung des Zieles, eine sich unterstützende, konfliktfreie Schulgemeinschaft zu formen.
An der Realschule Remshalden bieten wir eine Stelle Schulsozialarbeit im Umfang von 50 %. Sie werden damit Teil eines Teams von insgesamt 4 Schulsozialarbeiter:innen an 3 Schulen in Remshalden. Ergänzungen des Stellenumfangs in unseren weiteren Jugendhilfeangeboten im Rems-Murr-Kreis ist möglich.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Marcel Rademacher
Teamleitung Jugendsozialarbeit im Rems-Murr-Kreis
Tel: 0151 4065 4885