Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2505-08 eva A3 HzE-SZ
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Rot |
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Ausschreibender Bereich
Hilfen zur Erziehung - Stammheim/ Zuffenhausen, Flattichhaus |
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Beginn 01.10.2025 oder früher Einsendefrist 15.06.2025 |
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Beschäftigungsart
70 - 100 %, unbefristet |
Die eva erbringt in enger Kooperation mit dem Jugendamt sozialräumliche Erziehungshilfen u.a. in den Stadtteilen Hallschlag, Münster, Mühlhausen, Stammheim und Zuffenhausen.
Mitarbeiter:innen mit "ambulantem" bzw. "stationärem" Schwerpunkt tragen gemeinsam die Verantwortung für flexible Hilfen zur Erziehung und für die fallunspezifische Arbeit im sozialen Raum.
Die Kooperation mit den Sozialen Diensten erfolgt in enger kollegialer Zusammenarbeit in sozialräumlichen Stadtteilteams.
Die Besonderheit der Wohngruppe besteht darin, dass hier Eltern mit ihren Kindern einziehen und nach der systemischen Interaktionstherapie und Beratung (SIT) gearbeitet wird.
Die Ausbildung wird vom Träger finanziert.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Jens Hartwig
Bereichsleitung
Tel: 0151 4065 4817