Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen zwei
Kennziffer: 2311-24 eva A1 JobCon
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Nord |
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Ausschreibender Bereich
JobConnections im Bereich Arbeit - Beschäftigung - Ausbildung |
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Beginn
01.01.2024 Einsendefrist 10.12.2023 |
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Beschäftigungsart 180 % (100+80 oder 90+90) davon 50 % als Teamleitung, unbefristet |
Die Angebote von Arbeit-Beschäftigung-Ausbildung (ABA) bieten chancenarmen jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Integration an.
In der Beratungsstelle JobConnections erreichen wir junge Menschen von 15 bis 25 Jahre, die bisher im allgemeinen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt nicht angekommen sind. Unsere Berater:innen klären mit ihnen die beruflichen und persönlichen Möglichkeiten.
Sie besprechen, welche Schritte auf dem Weg in ein erfolgreiches Berufsleben hilfreich sind.
Dank unseres guten Überblicks können wir sie in ein passendes Angebot, bzw. in ein Ausbildungsverhältnis vermitteln. Bis zum gelingenden Beginn eines neuen Berufs- oder Ausbildungsabschnitts stehen die Berater:innen den jungen Menschen mit Rat und Tat zur Seite für alle Lebensthemen, die sie haben.
Mögliche Stellenkombinationen sind 100 % + 80 % oder je 90 %. Davon sind 50 % Teamleitung.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Ulrike Mucke
Bereichsleitung ABA
Tel: 0151 4065 4731