Die eva Kinderbetreuung gGmbH ist eine Tochtergesellschaft der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V.
Das diakonische Unternehmen bietet mit eva:lino ein breites Spektrum an flexiblen Angeboten im Rahmen der Kindertagesbetreuung an. Die familien- und sozialraumorientierten Angebote in Stuttgart richten sich an alle Kinder und Familien, die in Stuttgart leben und/oder arbeiten.
Wir suchen eine
Kennziffer: 2507-09 eva:lino Mö
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Standort
eva Kinderbetreuung gGmbH Stuttgart Freiberg, Mühlhausen |
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Ausschreibender Bereich
eva:lino KiTa Mönchfeldstraße |
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Beginn 01.09.2025 Einsendefrist 31.07.2025 |
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Beschäftigungsart
40 - 100 %, befristet bis 31.08.2027 |
Ab September starten wir mit einem eva:lino Spielraum.
Immer dienstags findet der Spielraum im Kinderkontaktbüro Stuttgart Freiberg statt und donnerstags in unserer eva:lino Kita Mönchfeldstraße.
Gemeinsam mit einem Team von Fachkräften möchten wir Familien ohne Kita Platz die Möglichkeit zur Vernetzung geben.
Dafür suchen wir Sie!
Sie haben Interesse gemeinsam mit den Eltern und Kindern aus dem Sozialraum Mönchfeld/Freiberg an 2 Tagen in der Woche jeweils 3 Stunden gemeinsam zu spielen, basteln und sich zu bewegen, dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Sollten Sie einen Stellenumfang von mehr als 40% wünschen, so können Sie gerne Teil unseres Teams der eva:lino Kita Mönchfeldstraße werden.
Mit unserer alltagsintegrierten Fachberatung entwickeln wir unsere pädagogische Arbeit stetig weiter.
Besonderen Wert legen wir zudem auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern und Bezugspersonen der Kinder.
Fachtage, Pädagogische Tage und Teambuilding Tage sind für uns selbstverständlich.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Schauen Sie gerne auf Instagram vorbei @evalino_Stuttgart und auf www.eva-lino.de
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Katrin Winter
Geschäftsführerin eva:lino
Tel: 0711 2054 482