Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2409-39 eva A2 JuSo-RM
Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Weinstadt |
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Ausschreibender Bereich
Jugendsozialarbeit und Angebote an Schulen im Rems-Murr-Kreis, Friedrich-Schiller-Grundschule |
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Beginn 04.11.2024 Einsendefrist 20.10.2024 |
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Beschäftigungsart
43 %, Befristung bis 31.08.2025 |
Schule als Ort von Bildung und sozialer Gemeinschaft ist ein prägender Ort im Leben junger Menschen. Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung fällt der Einstieg ins Schulsystem häufig schwerer als Kindern ohne diese Beeinträchtigung.
Um das Ankommen und den Einfindungsprozess von Schüler:innen mit seelischer Behinderung erfolgreich und gelingend zu gestalten, benötigen diese Unterstützung im Schulalltag. Dabei geht es sowohl um die Unterstützung des Kindes in der Unterrichtssituation, als auch um sozial-emotionale Edukation.
Integrationsfachkräfte sind Bindeglied, Brückenbauer, Übersetzer, und Mutmacher im Kontext Schule für Kinder und Jugendliche im Schulalltag. Sie kooperieren mit Lehrkräften und Eltern zum Wohl des Kindes und seiner schulischen Entwicklung.
Für einen Schüler mit ADHS und Autismusspektrum, 4. Klasse, suchen wir eine Integrationsfachkraft für 21 Stunden pro Schulwoche. Dies entspricht einer Anstellung von 43%.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Christof Wiedmann
Bereichsleitung Angebote an Schulen
Tel: 07181 2070 774