Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2608-07 eva A2 AH-RM
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Waiblingen |
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Ausschreibender Bereich
Ambulante und sozialräumliche Hilfen im Rems-Murr-Kreis & SOS Kinderdorf, Haus Elli |
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Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt Einsendefrist 15.09.2026 |
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Beschäftigungsart
80 %, befristet bis 31.12.2026 (Krankheitsvertretung) |
Haus Elli ist ein Kooperationsprojekt mit SOS Kinderdorf in dem junge Frauen/Mädchen in Waiblingen betreut werden.
Im Ambulanten Team beraten und begleiten die Mitarbeiter:innen im Rahmen von hauptsächlich Erziehungsbeistandschaften junge Frauen, die zuhause leben.
In der Jugendwohngemeinschaft leben vier junge Frauen, die bedarfsorientiert durch die Mitarbeiter:innen beraten und begleitet werden mit dem Ziel, die letzten Schritte in ein selbständiges Leben zu gehen.
Daneben gibt es im Haus Elli sozialräumliche Angebote für junge Frauen.
Die Stelle ist eine Krankheitsvertretung mit Option das Team evtl. zu vergrößern.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Carmen Keppner / Annika Raith
Bereichsleitung / Bereichsleitung SOS Kinderdorf
Tel: 0151 7029 3037 / 0176 1260 6538