Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2502-21 eva A3 HzE-SZ
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Zuffenhausen |
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Ausschreibender Bereich
Hilfen zur Erziehung - Stammheim/ Zuffenhausen |
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Beginn 01.09.2025 Einsendefrist 31.03.2025 |
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Beschäftigungsart
100 %, befristet bis 31.08.2028 |
Die eva erbringt in enger Kooperation mit dem Jugendamt Stuttgart verschiedene ambulante und stationäre Angebote für die sozialräumliche Erziehungshilfen u.a. in den Stadtteilen Stammheim, Zuffenhausen, Mühlhausen, Hallschlag, Münster und Mitte/Nord.
Die geeignete Hilfe wird gemeinsam mit den jungen Menschen, den Eltern und den Fachkräften des Jugendamts entwickelt und von unseren sozialpädagogischen Fachkräften erbracht.
In den Wohngruppen der eva orientieren wir uns an den Stärken und Veränderungsideen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Die Zusammenarbeit mit der (Herkunfts-) Familie und dem sozialen Netzwerk ist dabei von wesentlicher Bedeutung. Ergänzend dazu stehen wir in enger Kooperation mit Schulen, Vereinen, Therapeut:innen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Die Wohngruppen stellen einen Wohnort dar, in dem sich Jugendliche und junge Erwachsene entwickeln und für ihre Zukunft stärken können. Es erfolgt seitens der Fachkräfte eine engmaschige Begleitung und Unterstützung, sodass die Jugendlichen und jungen Erwachsenen persönliche Themen und individuelle Herausforderungen bewältigen können.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Gertrud Bach
Bereichsleitung
Tel: 0151 4025 9733