Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine
Kennziffer: 2608-24 eva A1 ABA JobCon
|
Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Nord |
|
Ausschreibender Bereich
JobConnections im Bereich Arbeit - Beschäftigung - Ausbildung |
|
Beginn
zum nächstmöglichen Zeitpunkt Einsendefrist 15.09.2026 |
|
Beschäftigungsart 50 %, befristet bis 30.04.2027 |
Die Angebote von Arbeit-Beschäftigung-Ausbildung (ABA) bieten chancenarmen jungen Menschen unterschiedliche Möglichkeiten zur beruflichen Integration an. Dabei sind wir für verschiedene Auftraggeber tätig und entwickeln innovative Angebote.
Das Projekt 'Digitale Anlaufstelle' führen wir im Auftrag des Jobcenters durch, bei dem ein innovativer Ansatz zur Aktivierung junger Menschen erprobt werden soll.
Für unser sozialpädagogisches Unterstützungsangebot suchen wir eine engagierte Persönlichkeit, die junge Menschen über Social Media und Messengerdienste erreicht, erste Kontakte aufbaut und sie motiviert, professionelle Beratungs- und Unterstützungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Elisabeth Jones
Teamleitung JobConnections
Tel: 0711 2168 8924