Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2506-43 eva A1 AH-JE
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Mitte |
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Ausschreibender Bereich
Ambulante Hilfen für junge Erwachsene, Betreutes Wohnen |
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Beginn 15.08.2025 Einsendefrist 20.07.2025 |
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Beschäftigungsart
80 %, unbefristet |
Das Betreute Wohnen für junge Erwachsene richtet sich an junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind und besondere soziale Schwierigkeiten haben.
Mit unserer gezielten persönlichen Unterstützung sollen die jungen Erwachsenen in die Lage versetzt werden, ihre meist vielschichtigen Probleme angemessen zu lösen und die nächsten Schritte in ein eigenständiges, selbstbestimmtes Leben zu gehen.
Unser Angebot umfasst außerdem einige Plätze für junge, wohnungslose Erwachsene mit ausgeprägten psychischen Beeinträchtigungen. Die Arbeit im Betreuten Wohnen für junge Erwachsene stellt einerseits hohe fachliche Anforderungen und bietet andererseits ein spannendes und entwicklungsfähiges Betätigungsfeld.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Silke Banning
Abteilungsleitung
Tel: 0711 2054 297