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Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.


Wir suchen eine:n

Kinderschutzbeauftragte:n (m/w/d)

Kennziffer: 2604-16 eva A-V

Image Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Mitte
Image Ausschreibender Bereich
A-Vorstand, Kinderschutz
Image Beginn 
01.09.2026

Einsendefrist
18.05.2026
Image Beschäftigungsart
25 %, unbefristet

Wir stehen für Fachlichkeit, Engagement und Weiterentwicklung.

Wir geben Kindern und Jugendlichen ein Zuhause und arbeiten eng zusammen mit Eltern, Familien und allen wichtigen Kooperationspartner:innen.

Im Schulterschluss mit dem Jugendamt wollen wir Kinder, Jugendliche und ihre Familien unterstützen und mit ihnen eine selbstbestimmte Zukunft erarbeiten. Wir achten den besonderen Schutz, den junge Menschen brauchen, um gesund aufzuwachsen und setzen den Kinderschutz konsequent um.

Ihre Aufgaben als Kinderschutzbeauftragte:r in Ergänzung zu Ihrem bisherigen Dienstauftrag bei der eva:

  • Ansprechperson für alle Fragen zum Kinderschutz, Weiterentwicklung der Unterstützungsstrukturen für Mitarbeitende sowie Mitverantwortung für die strategische und operative Steuerung des Themenfeldes Kinderschutz der eva
  • Moderation, Organisation und fachliche Begleitung sämtlicher Prozesse im Bereich Kinderschutz: u.a. Beratung von insoweit erfahrenen Fachkräften (IEF) bei komplexen Fällen, Beratung von Leitungskräften im Kontext Kinderschutz, Beratung von Teams bei (unklaren) Kindeswohlgefährdungen
  • Umgang mit komplexen Dynamiken im Themenfeld Kinderschutz, z.B.: Rollenklärung zwischen Jugendamt und Hilfen zur Erziehung
  • Beteiligung von Kindern im Kinderschutz
  • Gewinnung und Einarbeitung von Fachkräften als IEF
  • Teilnahme an internen und externen Arbeitsgruppen
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Wir wünschen uns:

  • Erfahrungen als IEF (insoweit erfahrene Fachkraft)
  • Kenntnisse über psychische Gewalt, physische Gewalt, Vernachlässigung, häusliche Gewalt, sexuellen Missbrauch und die Dynamiken, die damit einhergehen
  • Schulungskompetenzen
  • Kenntnisse über Kinderschutz-Strukturen und Netzwerke
  • Kenntnisse über Kinderschutzverfahren in der eva, die Gesetzeslage und Schutzkonzepten
  • Kenntnisse über Strukturen in der eva
  • Kommunikationsfähigkeit und selbständiges Arbeiten

Wir bieten Ihnen:

  • eine interessante Querschnittsaufgabe mit hohem Entwicklungspotenzial und Gestaltungsspielräumen
  • eine gut etablierte Struktur und Zusammenarbeit mit hochqualifizierten IEF's
  • eine begleitete Einarbeitung
  • tarifliche SuE-Zulage (Zulage bezieht sich auf den prozentualen Anteil des Arbeitsvertrages und der Eingruppierung)
  • Stuttgart-Zulage mit 150€ bis November 2026 und 70 € ab Dezember 2026 für 100% (prozentuale Anpassung)
  • umfangreiche Qualifizierungs-/ Fortbildungsangebote über unsere eva-Kompetenzwerkstatt sowie über externe Angebote
  • mitarbeiterindividuelle Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit
  • 25€ Zuschuss zum vergünstigten DeutschlandTicket als FirmenTicket-Variante der SSB/VVS
  • Zuschuss zur Urban Sports Club Mitgliedschaft
  • Möglichkeit zum Fahrradleasing über JobRad
  • arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge 

Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in Anlehnung an den TVöD.

Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit sind, diesen mitzugestalten. 

Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.

Wir freuen uns auf Sie!

Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Josefine Bader
Referentin im Vorstand
Tel: 0711 2054 380

https://mitarbeit.eva-stuttgart.de/jobposting/c30c237cd2b2deb82c6718176125921e021a1a06
7418380_yz205fki56_1-0@mitarbeit.eva-stuttgart.de
7418380_yz205fki56_1-0@mitarbeit.eva-stuttgart.de?subject=Bewerbungsunterlagen&body=Sie%20haben%20sich%20f%C3%BCr%20die%20E-Mail-Bewerbung%20entschieden.%0ABitte%20h%C3%A4ngen%20Sie%20folgende%20Unterlagen%20an%3A%0A%0A-%20Anschreiben%0A-%20Lebenslauf%0A-%20Arbeits-%20und%2Foder%20Abschlusszeugnisse%0A-%20weitere%20Qualifikationsnachweise%0A-%20ggf.%20Nachweis%20%C3%BCber%20Schwerbehinderung
https://mitarbeit.eva-stuttgart.de/v1/jobposting/c30c237cd2b2deb82c6718176125921e021a1a06/export/pdf