Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine
Kennziffer: 2411-15 eva A3 SchwB
Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Mitte |
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Ausschreibender Bereich
Schwangerenberatung / Frühe Hilfen, Team Familienunterstützung |
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Beginn 01.01.2025 oder früher Einsendefrist 15.12.2024 |
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Beschäftigungsart
50 %, unbefristet |
Wir, die eva, stehen für Engagement, Weiterentwicklung und Fachlichkeit.
Unser Team Familienunterstützung ist ein sozialräumliches Angebot innerhalb des Netzwerks Frühe Hilfen der Stadt Stuttgart.
Es ist uns wichtig, Eltern mit Babys niederschwellig direkt im Anschluss an ihren Aufenthalt in der Geburtsklinik zuhause zu beraten und zu unterstützen - präventiv, freiwillig, kostenfrei.
Uns liegt die Förderung der Mutter-/Vater-/Kind-Bindung sowie des Gesundheitswissens der Familien am Herzen. Gleichzeitig vernetzen wir im Sozialraum, binden vorhandene Ressourcen ein und vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfen.
Mit Fachwissen und Sensibilität beraten wir zu Themen wie: Babysignale, Stress, Regulation, Angebote im Stadtteil und vielem mehr!
Wenn Sie auf der Suche nach einer Tätigkeit sind, bei der Sie Perspektiven schaffen, dann bewerben Sie sich gerne bei uns!
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Gertrud Höld
Bereichsleitung
Tel: 0711 2054 419