Die eva Kinderbetreuung gGmbH ist eine Tochtergesellschaft der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V.
Das diakonische Unternehmen bietet mit eva:lino ein breites Spektrum an flexiblen Angeboten im Rahmen der Kindertagesbetreuung an. Die familien- und sozialraumorientierten Angebote in Stuttgart richten sich an alle Kinder und Familien, die in Stuttgart leben und/oder arbeiten.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2305-15 eva:lino GySt Gr. 0-3
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Standort
eva Kinderbetreuung gGmbH Stuttgart Mitte |
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Ausschreibender Bereich
eva:lino KiTa Gymnasiumstraße |
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Beginn 01.07.2023 Einsendefrist 15.06.2023 |
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Beschäftigungsart
variabel von 75 bis 100 %, unbefristet |
Sie haben Lust etwas zu bewegen? Sie wollen als Mitarbeiter:in individuell wahrgenommen, gefördert und gefordert werden? Sie wollen Ihre Fähigkeiten und Know-How einbringen? Sie wollen als Mensch und nicht als Human Ressource gesehen werden? Vielfalt ist für Sie Normalität?
Dann kommen Sie zu uns, in unsere inklusionssensibel geführte eva:lino Kita Gymnasiumstr. im Herzen von Stuttgart.
Die Stelle ist als Fachkraft im Bereich der Krippe 0-3 Jahre zu besetzen.
Gemeinsam mit einem engagierten Team, tragen Sie dazu bei, unseren Bildungs- und Erziehungsauftrag umzusetzen.
Mit unserer alltagsintegrierten Fachberatung wird unsere pädagogische Arbeit stetig reflektiert und weiterentwickelt.
Gesundheits- und Bewegungserziehung, Musik- und Sprachförderung sowie kultur- und religionssensible Pädagogik sind unsere Bildungsschwerpunkte.
Besonderen Wert legen wir zudem auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern und Bezugspersonen der Kinder.
Die Kooperation mit anderen Bildungs- und Beratungseinrichtungen im Stadtteil ist für uns selbstverständlich.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Katrin Winter
Geschäftsführerin eva:lino
Tel: 0711 2054 482