Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2505-10 eva A1 JobCon
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Nord |
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Ausschreibender Bereich
JobConnections im Bereich Arbeit - Beschäftigung - Ausbildung |
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Beginn
15.07.2025 Einsendefrist 01.06.2025 |
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Beschäftigungsart 85 %, unbefristet |
Die Angebote von Arbeit-Beschäftigung-Ausbildung (ABA) bieten chancenarmen jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Integration an.
In der Beratungsstelle JobConnections klären Berater:innen gemeinsam mit den Jugendlichen deren persönliche und berufliche Perspektiven und entwickeln passende Schritte in Richtung Ausbildung oder Arbeit. Dank ihrer guten Vernetzung im Stuttgarter Jugendhilfesystem vermitteln sie gezielt in geeignete Maßnahmen der Jugendberufshilfe oder Ausbildungsstellen. Bei Bedarf begleiten sie die jungen Menschen auch in anderen Lebensbereichen und leiten sie bei speziellen Anliegen an geeignete Fachstellen weiter.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Benjamin Schröter
Teamleitung
Tel: 0711 2168 8924 / 0151 1164 0691