Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2303-13 eva A3 HzE
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Rot, Freiberg, Stammheim/Zuffenhausen |
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Ausschreibender Bereich
Kinder- und Jugendwohngruppe im Flattichhaus, SIT-Wohngruppe im Flattichhaus, Jugendwohngruppe in Freiberg und ambulantes Team Stammheim/Zuffenhausen |
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Beginn: 01.10.2023 Einsendefrist 30.03.2023 |
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Beschäftigungsart
100 %, Befristung bis zum 30.09.2026 |
Die eva erbringt in enger Kooperation mit dem Jugendamt sozialräumliche Erziehungshilfen u.a. in den Stadtteilen Hallschlag, Münster, Mühlhausen, Stammheim und Zuffenhausen. Mitarbeiter:innen mit "ambulantem" bzw. "stationärem" Schwerpunkt tragen gemeinsam die Verantwortung für flexible Hilfen zur Erziehung und für die fallunspezifische Arbeit im sozialen Raum. Die Kooperation mit den Sozialen Diensten erfolgt in enger kollegialer Zusammenarbeit in sozialräumlichen Stadtteilteams.
Für unsere gemischtgeschlechtliche Wohngruppe für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren in Zuffenhausen-Rot suchen wir ab Oktober 2023 eine:n DHBW-Student:in für den Studiengang Soziale Arbeit.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Ann-Kathrin Brönner
Bereichsleitung
Tel: 0151 40259733