Die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.300 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir vergeben ein
Kennziffer: 2205-05 eva A3 HzE-MÜ
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Standort
evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart - Münster |
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Ausschreibender Bereich
Dienste für Kinder, Jugendliche und Familien in Stuttgart Hilfe zur Erziehung Mühlhausen |
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Beginn: 01.09.2022 oder 01.10.2022 Einsendefrist 31.07.2022 |
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Beschäftigungsart
100 %, befristet bis 28.02.2023 oder bis 31.03.2023 |
Die eva erbringt in enger Kooperation mit dem Jugendamt Stuttgart verschiedene ambulante und stationäre Angebote für die sozialräumliche Erziehungshilfen u.a. in den Stadtteilen Stammheim, Zuffenhausen, Mühlhausen, Hallschlag, Münster und Mitte/Nord.
Die geeignete Hilfe wird gemeinsam mit den Eltern und den Fachkräften des Jugendamts entwickelt und von unseren sozialpädagogischen Fachkräften erbracht. Dabei orientieren wir uns an den Stärken und Veränderungsideen der Familien.
Für unsere stationäre Mädchenwohngruppe (10-21 Jahr) in Stuttgart-Münster suchen wir eine motivierte, taffe, einfühlsame Student:in der Sozialen Arbeit / Sozialpädagogik, die im WS 2022/2022 ihr Praxissemester bei uns machen möchte.
Unsere Mädchenwohngruppe soll ein Schutzraum sein, in dem sich die Mädchen erholen und entwickeln können. Die Mädchen werden von uns intensiv begleitet und unterstützt, um ihren Platz im Leben zu finden.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Katrin Fritz
Bereichsleitung
Tel: 0151 40654913