Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2309-20 eva A2 JuSo-RM
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Fellbach |
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Ausschreibender Bereich
Jugendsozialarbeit und Angebote an Schulen im Rems-Murr-Kreis, Zeppelin Grundschule Fellbach |
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Beginn: 09.10.2023 Einsendefrist 02.10.2023 |
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Beschäftigungsart
43 %, Befristung bis 31.07.2024 |
Integra, die Integrationshilfe an Schulen im Rems-Murr-Kreis, fördert Schülerinnen und Schüler individuell, die mit seelischer Behinderung leben oder von dieser bedroht und in ihrer Entwicklung verzögert sind.
In der Schulbegleitung leisten Sie soziale, emotionale und kommunikative Hilfe, stehen einem Kind während des Schultages zur Seite und leisten in Absprache mit den Lehrer:innen umfassende Hilfestellung. So ermöglichen Sie dem Kind, den Schulalltag zu bewältigen und in der Klassengemeinschaft angemessen zu lernen.
Ziel der Integrationshilfe ist, die Kinder und Jugendlichen in der Schule im Unterricht einzugliedern und ihnen auf diese Weise gesellschaftliche Teilhabe und ein möglichst selbstständiges Leben zu ermöglichen.
Für einen Schüler mit ADHS der 2. Klasse Zeppelin Grundschule Fellbach, suchen wir eine Integrationsfachkraft für 21 Stunden pro Schulwoche. Dies entspricht 43% Anstellung.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Christof Wiedmann
Bereichsleitung Angebote an Schulen
Tel: 07181 2070774