Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2409-23 eva A3 HzE-MÜ
Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Zuffenhausen |
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Ausschreibender Bereich
A3 Hilfen zur Erziehung - Wohngruppe Suttnerstraße |
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Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt Einsendefrist 31.10.2024 |
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Beschäftigungsart
90 %, unbefristet |
Die eva erbringt in enger Kooperation mit dem Jugendamt Stuttgart verschiedene ambulante und stationäre Angebote für die sozialräumliche Erziehungshilfen u.a. in den Stadtteilen Stammheim, Zuffenhausen, Mühlhausen, Hallschlag, Münster und Mitte/Nord.
Die geeignete Hilfe wird gemeinsam mit den Eltern und den Fachkräften des Jugendamts entwickelt und von unseren sozialpädagogischen Fachkräften erbracht. Dabei orientieren wir uns an den Stärken und Veränderungsideen der Familien.
Wir beraten und vermitteln die Eltern und Familien, begleiten sie in soziale Einrichtungen des Stadtteils. Wir beraten und begleiten Jugendliche dabei, ihre persönlichen und beruflichen Ziele zu erreichen.
Wir fördern Kinder und Jugendliche beim Lernen und in ihrem Sozialverhalten. Dabei kooperieren wir mit den unterschiedlichsten Partnern vor Ort, z.B. Schulen, Tageseinrichtungen, Vereinen, engagierten Bürgern, Kirchengemeinden, Kindergärten und vielen anderen Einrichtungen im Stadtteil.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Noudjal Boulo
Bereichsleitung
Tel: 0151 4065 4969