Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2608-02 eva A3 HzE TaB
|
Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Rot |
|
Ausschreibender Bereich
Sozialräumliche Hilfen zur Erziehung, Teilhabe an Bildung |
|
Beginn 01.11.2026 Einsendefrist 30.09.2026 |
|
Beschäftigungsart
60 %, unbefristet |
Die eva erbringt in enger Kooperation mit dem Jugendamt Stuttgart unterschiedliche ambulante und stationäre Angebote für Familien im Sozialraum.
Ein Schwerpunkt dabei ist, Kindern oder Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf in der Schule individuelle Hilfe zukommen zu lassen. In Folge der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention soll Teilhabe an Bildung und die Integration der jungen Menschen in die Gesellschaft ermöglicht werden. Eine passgenaue Begleitung im Schulalltag stärkt die Bedürfnisse dieser Schüler:innen und behält deren größtmögliche Selbständigkeit im Blick.
Sie koordinieren diese Hilfesettings und leiten das Fachpersonal an.
Die vielfältigen und sich stets verändernden Themen bringen ein offenes und dynamisches Miteinander und Abwechslung mit sich.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Nancy Weise / Michaela Angerer
Bereichsleitung / Abteilungsleitung
Tel: 0151 4065 4912 / 0151 4065 4899