Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Deine Zukunft beginnt hier
Kennziffer: 2603-04 eva HzE-MÜ DHBW 2026
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Standort
Stuttgart Zuffenhausen |
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Ausschreibende Träger eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V., Hilfen zur Erziehung |
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Beginn 01.10.2026 Einsendefrist 31.03.2026 |
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Beschäftigungsart
100 %, befristet auf Studiendauer mit Aussicht auf anschließende Übernahme |
Hast Du Lust, Deine Stadt aktiv mitzugestalten und jeden Tag das Gefühl zu haben, wirklich etwas zu bewirken? Willst Du in einem Umfeld arbeiten, in dem Deine Ideen zählen und Du die Zukunft mitbestimmen kannst?
Dann bist Du bei der eva genau richtig!
Bei uns stehen Menschen in allen Lebenslagen an erster Stelle.
Als Teil unseres Teams bist Du direkt vor Ort und kannst Dein Wissen in verschiedenen Projekten einbringen und erweitern.
Zusammen mit der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) ermöglichen wir Dir eine praxisnahe Ausbildung, bei der Du Theorie und Praxis optimal verbinden kannst.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Für nähere Auskünfte zu der Stelle wende Dich bitte an:
Noudjal Boulo
Bereichsleitung
Tel: 0151 4065 4969