Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen mehrere
Kennziffer: 2408-30 eva A2 AH-RM
Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Remshalden |
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Ausschreibender Bereich
Weraheim Hebsack, Wohngruppe Tutum / Peanuts / Mosaik / Blaues Haus |
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Beginn 01.10.2024 oder flexibel Einsendefrist 30.09.2024 |
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Beschäftigungsart
100 %, befristet |
Wir bieten jungen Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können einen sicheren Ort und tragfähige Beziehungsangebote, um die Entwicklung der Kinder bestmöglich begleiten und fördern zu können.
Zusammen mit dem Jugendamt wollen wir Jugendliche, sowie ihre Familien unterstützen und mit ihnen eine selbstbestimmte Zukunft erarbeiten. Wir begegnen den Kindern auf Augenhöhe und setzen auf deren Stärken und Ressourcen. Zu unseren engen Kooperationspartnern gehören neben den Eltern und dem Jugendamt unter anderem Kitas, Schulen, Vereine und Therapeut:innen.
Je nach Ausbildungsstand erhalten Sie als Freiwilligendienstler:in, Auszubildende:r oder Studierende:r durch Ihre Praxisanleitung und dem Team einen Einblick in das besondere Arbeitsfeld, erproben theoretisches Wissen in der Praxis, übernehmen einzelne feste Aufgaben und begleiten mit den Kolleg:innen den Alltag der Kinder.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Daisy Bolkart
Bereichsleitung
Tel: 0151 4065 4911