Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2511-06 eva A2 AH-RM Windrose
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Schorndorf und Weinstadt |
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Ausschreibender Bereich
Ambulante Erziehungshilfen im Rems-Murr-Kreis, Windrose |
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Beginn 01.02.2026 Einsendefrist 30.11.2025 |
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Beschäftigungsart
50 - 100 %, unbefristet |
Windrose - Ambulante Kinder- und Jugendhilfe im Rems-Murr-Kreis.
Der Bereich der ambulanten Kinder- und Jugendhilfe unterstüzt Kinder, Jugendliche und Familien in belastenden Lebenssituationen. Ziel ist es, individuelle Entwicklungsmöglichkeiten zu fördern, familiäre Ressourcen zu stärken und nachhaltige Lösungen zu gestalten.
An zwei Standorten werden bedarfsgerechte Hilfen nach §§27ff. SGBVIII angeboten.
Vorallem Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaften, Instensivsozialpädagogische Einzelfallhilfen und betreutes Jugendwohnen. Unser multiprofessionelles Team arbeitet ressourcenorientiert, systemisch und lebensweltbezogen.
In engem Austausch mit dem Jugendamt, den Schulen und weiteren Netzwerkpartner:innen.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Madlen Nill
Bereichsleitung
Tel: 0151 4065 4881