Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine
Kennziffer: 2508-20 eva A3 HzE-MN
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Mitte |
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Ausschreibender Bereich
Hilfen zur Erziehung - Stuttgart Mitte, Mädchenwohngruppe Alice Salomon |
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Beginn 01.10.2025 Einsendefrist 07.09.2025 |
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Beschäftigungsart
30 - 50 %, unbefristet |
In unseren Wohngruppen für Kinder und Jugendliche in Stuttgart bieten wir einen geschützten Entwicklungsraum für alle Bewohner:innen.
Die Kinder und Jugendlichen werden dabei durch ein Team an pädagogischen Fachkräften begleitet.
Ein sehr wesentlicher Bereich in der Alltagsbegleitung der jungen Menschen in einer Wohngruppe ist dabei die Hauswirtschaft, also alles rund um Ernährung, Versorgung, Reinigung und Wäsche.
Wir suchen ab sofort für unsere Mädchenwohngruppe in Stuttgart-Mitte eine:n neue Kolleg:in als Hauswirtschaftskraft, die gemeinsam mit dem pädagogischen Team und den Jugendlichen den Haushalt einer Mädchenwohngruppe mit 8 Bewohner:innen führt, optimiert und strukturiert.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Harald Kuhrt
Bereichsleitung
Tel: 0151 4065 4825