Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2411-34 eva A2 HJM NADIA
Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. anonym |
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Ausschreibender Bereich Wohnprojekt NADIA - Anonyme Inobhutnahmestelle im Kontext Gewalt im Namen der Ehre im Großraum Stuttgart |
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Beginn 01.01.2025 Einsendefrist 20.12.2024 |
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Beschäftigungsart
80 %, unbefristet |
Die Einrichtung ist eine anonyme Inobhutnahme- und Clearingstelle für junge Migrantinnen zwischen 14 und 17 Jahren, die von Gewalt im Namen der Ehre und/oder Zwangsverheiratung bedroht und betroffen sind.
Sie befinden sich in einer akuten Krise und bitten um Obhut, um sich einer Gefährdungssituation abzuwenden. Die Mädchen benötigen eine geschützte und sozialpädagogisch betreute Lebensmöglichkeit auf Zeit, ohne den Bedrohungen von Seiten der Familie
ausgesetzt zu sein.
Der Standort ist anonym, um den jungen Migrantinnen den notwendigen Schutzraum zu bieten. Bedingt durch die besondere Problemsituation der Zielgruppe nimmt die Einrichtung junge Migrantinnen aus dem gesamten Bundesgebiet auf.
Während der Zeit der Inobhutnahme, in Regel bis zu 12 Wochen, entwickeln sie für sich Perspektiven. Das Angebot verfügt über 4 Inobhutnahmeplätze. Die jungen Migrantinnen werden an 365 Tagen im Jahr über Tag und Nacht betreut.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Tel: 0151 4065 4795