Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2510-05 eva A3 HzE-MN
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Zuffenhausen |
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Ausschreibender Bereich
sozialräumliche Hilfen zur Erziehung, Flattichhaus |
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Beginn 01.02.2026 Einsendefrist 15.11.2025 |
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Beschäftigungsart
80 %, befristet bis 31.03.2027 mit Möglichkeit der Anschlussanstellung in der eva |
Die eva erbringt in enger Kooperation mit dem Jugendamt Stuttgart unterschiedliche ambulante und stationäre Angebote für Kinder und Jugendliche.
Ihre zukünftigen Kolleg:innen sind dabei in den Stadtteilen Stammheim, Zuffenhausen, Mühlhausen, Hallschlag, Münster und Mitte/Nord unterwegs.
Sie beraten und begleiten Kinder, Jugendliche sowie Eltern und Familien auf deren herausfordernden Lebenswegen und vermitteln bei Bedarf an die verschiedene Kooperationspartner:innen im Sozialraum.
Dabei hat das Wohl der Kinder und Jugendlichen stets oberste Priorität.
Durch Ihre Mitarbeit als Fachberatung unterstützen Sie die Kolleg:innen in den Stadtteilen in maßgeblicher Weise. Sie können sich sicher sein, dass die vielfältigen und sich stets verändernden Themen ein offenes und dynamisches Miteinander und Abwechslung mit sich bringen.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Michaela Angerer
Abteilungsleitung
Tel: 0151 4065 4899