Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2506-39 eva B1 AD-Mi
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Mitte |
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Ausschreibender Bereich
Ambulante Dienste Mitte, Notunterkunft Stuttgart |
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Beginn 01.11.2025 Einsendefrist 13.07.2025 |
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Beschäftigungsart
70 %, befristet bis 30.04.2026 |
Die Ambulanten Dienste Mitte bieten differenzierte Hilfeangebote für erwachsene wohnungslose Frauen und Männer an, die in der Regel zum Personenkreis der Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten gehören und wohnungslos sind.
In den zentralen Notunterkünften im Zentrum Stuttgarts stehen wohnungslosen Menschen über 100 Notübernachtungsplätze zur Verfügung.
Der Sozialdienst wird von der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e.V. erbracht.
Unser "Winternotquartier für Familien" wird auch kommenden Winter wieder den Betrieb aufnehmen. Zur Mitgestaltung, Planung und Begleitung suchen wir für unser Team eine:n zusätzliche:n Sozialarbeiter:in.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Julia Steinbrenner
Teamleitung
Tel: 0711 2054 248