Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir bieten ein
Kennziffer: 2606-26 eva A1 GTS RiO
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart Ost |
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Ausschreibender Bereich
Ganztagesschule Raitelsbergschule |
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Beginn 01.09.2026 Einsendefrist 21.07.2026 |
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Beschäftigungsart
100 %, befristet bis 31.08.2027 |
Ganztagesschule beinhaltet einen veränderten Umgang mit Zeit, Unterricht und Lernkultur: Bildung, Gemeinschaft und soziales Lernen gehören zu einem Gesamtkonzept.
Die Kinder werden individuell gefördert und gefordert. So verbessern sich Sprachkenntnisse, Konzentrationsfähigkeit und Lernerfolg. Gleichzeitig bleibt genügend Raum, um musisch-künstlerische und sportliche Fähigkeiten zu entwickeln.
Außerdem überzeugt die Ganztagesschule durch die ausgeprägte inhaltliche Qualität ihres Bildungsangebots.
Dieses hat gleiche Bildungschancen für alle Schüler:innen zum Ziel. Den Rahmen und die Grundlage bildet die Konzeption „Eine runde Sache - Die Ganztagsgrundschule in Stuttgart“.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Dich!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wende Dich bitte an:
Sven Achtert
Teamleitung
Tel: 0151 4065 4785