Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen mehrere
Kennziffer: 2504-33 eva B1 IBZ
![]() |
Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Stuttgart |
![]() |
Ausschreibender Bereich
Internationales Beratungszentrum, Flüchtlingsunterkünfte im Stadtkreis Stuttgart |
![]() |
Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt Einsendefrist 25.05.2025 |
![]() |
Beschäftigungsart
100 %, befristet bis 30.04.2026 |
Das Internationale Beratungszentrum (IBZ) der eva unterstützt mit seinem Flüchtlingssozialdienst und der Migrationsberatung geflüchtete Menschen und weitere Migrant:innen bei ihrer Integration in und Teilhabe an der Gesellschaft.
Unser Flüchtlingssozialdienst berät und begleitet aktuell rund 1900 Flüchtlinge und Asylbewerbende, die an 10 Standorten in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen untergebracht sind oder in Privatwohnraum leben.
Unser Team leistet individuell passgenaue sozialarbeiterische Hilfestellung, zeichnet verantwortlich für das Zusammenleben in den Unterkünften und engagiert sich für eine Willkommenskultur in unserer Stadtgesellschaft.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Daniel Rau
stellv. Bereichsleitung
Tel: 0711 2524 8760