Die eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. (eva) nimmt als diakonische Trägerin ein breites Spektrum
an sozialen Aufgaben in der Region Stuttgart wahr. Wir – rund 2.400 haupt- und ehrenamtliche
Kolleg:innen – sind tagtäglich für alle Menschen da, die auf Unterstützung angewiesen sind.
Wir nehmen gesellschaftliche Veränderungen wahr und tragen zur Lösung der daraus resultierenden Herausforderungen bei, insbesondere in unseren Kernbereichen Jugend-, Familien-, Alten-, Wohnungslosen- und Suchtkrankenhilfe, Sozialpsychiatrie und Hilfen für Migrant:innen.
Wir suchen eine:n
Kennziffer: 2510-13 eva A2 SH-RM
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Standort
eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V. Remshalden |
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Ausschreibender Bereich
Hilfen zur Erziehung im Rems-Murr-Kreis, Weraheim Hebsack |
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Beginn 15.11.2025 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt Einsendefrist 09.11.2025 |
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Beschäftigungsart
40 %, befristet bis 31.12.2026 |
Das Weraheim in Remshalden-Hebsack ist eine vollstationäre Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe im Rems-Murr-Kreis.
In unseren beiden Wohngruppen bieten wir insgesamt 16 Kindern und Jugendlichen einen sicheren Lebensraum, die aus unterschiedlichen Gründen nicht bei ihren Eltern leben können oder sich auf ein selbständiges Leben vorbereiten.
Die Wohngruppe Peanuts betreut aktuell acht Kinder und junge Volljährige im Alter von 9 bis 20 Jahren und bietet ihnen ein zuverlässiges Zuhause auf Zeit oder dauerhaft.
Dabei begegnen wir den jungen Menschen stets auf Augenhöhe und schaffen einen geschützten Raum, in dem sie sich entwickeln und wachsen können.
Die Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien
des Diakonischen Werkes Württembergs in
Anlehnung an den TVöD.
Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit dem diakonischen Auftrag identifizieren und bereit
sind, diesen mitzugestalten.
Menschen mit Behinderung sind bei uns ausdrücklich willkommen.
Wir schätzen Vielfalt und setzen uns für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen gem. § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
ein ausreichender Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden (Anwendungsbereich Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971) vorliegen.
Wir freuen uns auf Sie!
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit wenden Sie sich bitte an:
Daisy Bolkart
Bereichsleitung
Tel: 0151 4065 4911